Planungs- &
Baustellenkoordination
Was ist alles umfasst?
Die Meldung von Bauarbeiten, welche mehr als fünf Arbeitstage umfassen, sind gesetzlich verpflichtend beim Arbeitsinspektorat zu melden.
Die Beauftragung eines Planungs- und Baustellenkoordinators soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten auf Baustellen gewährleisten.
Grundsätzlich ist hierfür der Eigentümer der Immobilie bzw. der Bauherr verantwortlich. Dieser zieht in der Regel einen Planungs- und Baustellenkoordinator bei.
Der Planungs- und Baustellenkoordinator kümmert sich unter anderem um:
- Anfertigung des SiGe-Plans (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan)
- Die Meldung der Baustelle beim zuständigen Arbeitsinspektorat
- Koordinierung der Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung durch die ausführenden Unternehmen
- Beauftragung und Überwachung von Dienstleistern inkl. Evaluierung der laufenden Verträge
- Aussenden des SiGe-Plans und notwendige Unterlagen für die Ausschreibung
- laufende Überwachung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle inkl. Dokumentation
- Rüge der jeweiligen Professionisten bei Nichteinhaltung des vorgegebenen SiGe-Plans
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