Planungs- &
Baustellenkoordination

Was ist alles umfasst?

Die Meldung von Bauarbeiten, welche mehr als fünf Arbeitstage umfassen, sind gesetzlich verpflichtend beim Arbeitsinspektorat zu melden. 

Die Beauftragung eines Planungs- und Baustellenkoordinators soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten auf Baustellen gewährleisten.

Grundsätzlich ist hierfür der Eigentümer der Immobilie bzw. der Bauherr verantwortlich. Dieser zieht in der Regel einen Planungs- und Baustellenkoordinator bei.

Der Planungs- und Baustellenkoordinator kümmert sich unter anderem um:

Benötigen Sie einen Planungs- & Baustellen-koordinator?

Ganz einfach kostenlos anfragen