Häufig gestellte Fragen

Eine wesentliche Voraussetzung für Behaglichkeit in Ihrer Wohnung ist das richtige Klima. Die moderne Bauweise und vor allem die Baustoffe der letzten Jahre haben uns eine Vielzahl von Vorteilen gebracht, insbesondere die Heizkosteneinsparung durch die Dichtheit von Fenstern, Türen und Wärmedämmungen. Gleichzeitig muss jedoch bei modernen Wohnhäusern darauf geachtet werden, dass ein ausreichender Luftwechsel stattfindet (bei Altbauten findet dieser zum Beispiel durch die Undichtheit der Bauelemente permanent statt). Durch richtiges Lüften werden nicht nur verbrauchte Luft und unangenehme Gerüche, sondern vor allem die mit Wasserdampf gesättigte Luft aus den Räumen beseitigt.

Die Raumluft kann nur einen bestimmten Teil des anfallenden Wasserdampfs aufnehmen und gibt bei Übersättigung einen Teil davon, in Form von Kondensat, vorrangig an kältere Oberflächen (zB Fensterscheiben, Raumdecken aber auch Lamellen von Jalousien) ab. Hierdurch entsteht ein Wasserfilm, der einen idealen Nährboden für Schimmel bildet.

Für das richtige Lüften, das Wohlbefinden und den Zustand des Baukörpers sind zwei Faktoren ausschlaggebend: Die Raumtemperatur und die relative Luftfeuchtigkeit.

Die Raumtemperatur lässt sich durch Heizen oder Kühlen relativ leicht steuern. Die Luftfeuchtigkeit lässt sich theoretisch ebenfalls leicht steuern, jedoch nicht so leicht messen wie die Raumtemperatur. Empfehlenswert ist das Aufstellen eines Hygrometers, das die relative Luftfeuchtigkeit misst. Eine behagliche und gesundheitsverträgliche Luftfeuchtigkeit liegt zwischen 30 und 55 Prozent relativer Luftfeuchtigkeit. Liegt sie darunter, trocknen unsere Schleimhäute aus und unser natürliches Schutzsystem gegen Viren und Bakterien wird beeinträchtigt. Liegt die Luftfeuchtigkeit darüber, wird das Wachstum von Schimmel und Hausstaubmilben in der Wohnung begünstigt.

Um die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung in einer entsprechenden Höhe zu halten, ist regelmäßiges, richtiges Lüften notwendig. Dauerlüften bei gekipptem Fenster bringt nur sehr wenig Luftaustausch. Im Winter geht die von der Heizung aufsteigende Warmluft verloren, die Wohnung kühlt aus und am Mauerwerk über dem Fenster bilden sich kalte Stellen, an denen die Luftfeuchtigkeit kondensiert. Einen richtigen Schutz vor Feuchteschäden und Schimmel bietet nur das 3- bis 4 mal tägliche Stoß- oder Querlüften.

Weitere Informationen zum richtigen Lüften können Sie der jeweiligen Nutzerinformation, welche Ihnen bei Wohnungsübergabe zur Verfügung gestellt wird, entnehmen.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine Haushaltsversicherung abzuschließen. Es wird jedoch der Abschluss einer derartigen Versicherung empfohlen, da Inventarschäden nicht von der Gebäudeversicherung gedeckt werden. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, sind diese Kosten dann direkt vom jeweiligen Mieter oder Eigentümer zu tragen.

Hierzu füllen Sie einfach unser Online-Formular aus oder schreiben uns eine E-Mail. Wir senden Ihnen dann eine Schlüsselbestätigung zu, mit welcher Sie den Schlüssel auf eigene Kosten nachmachen können.

Zunächst sollte versucht werden, direkt mit dem Verursacher Kontakt aufzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Polizei verständigt werden (während der Störung).

Bei der Betriebskostenabrechnung werden die jeweiligen Akontozahlungen und die tatsächlichen Ausgaben für das jeweilige Wirtschaftsjahr gegenübergestellt. Die Legung der Abrechnung erfolgt innerhalb des gesetzlichen Rahmens bis 30.06. des Folgejahres.

Diejenige Person, die zum Zeitpunkt des Entstehens der Nachzahlung bzw. des Guthabens Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist, ist berechtigt das Guthaben zu beanspruchen oder verpflichtet, die Nachzahlung zu leisten.

Die Betriebskosten, auch laufende Bewirtschaftungskosten genannt, sind jene Kosten die zum laufenden Betrieb der Liegenschaft notwendig sind. Es handelt sich um Akontozahlungen, die monatlich im Voraus zu entrichten sind. Bei der jährlichen Jahresabrechnung werden diese dann abgerechnet. Hierzu zählen unter anderem: Wasser- und Kanalgebühren, Allgemeinstrom, Kehrgebühren, Hausreinigung, etc.

Tritt innerhalb der Wohnung Schimmel auf, ist unverzüglich die Verwaltung zu kontaktieren, da die Ursache abgeklärt werden muss. Die Verwaltung wird dann mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen.

Nach Rückstellung der Wohnung wird Ihnen die Kaution auf ein von Ihnen zu bekanntgebendes Konto rücküberwiesen. Üblicherweise nimmt dieser Prozess ca. zwei Wochen in Anspruch, sollte es zu keinen notwendigen Abzügen kommen.

Eine Kündigung ist nur mit einer Unterschrift rechtsgültig, eine bloße E-Mail oder ein Telefonat ist nicht ausreichend. Das Schreiben selbst können Sie uns gerne per Post oder eingescannt per Mail zukommen lassen.

Tritt eine Ablaufverstopfung auf, die von Ihnen nicht mehr beseitigt werden kann, melden Sie sich bei der Verwaltung. Diese wird ein Unternehmen mit der Beseitigung beauftragen. Für Sie entstehen keine Kosten, sollte die Verstopfung nicht aufgrund von Fehlverhalten entstanden sein.

Bei einem Wasserschaden muss unverzüglich die Hausverwaltung kontaktiert werden. Kommt es außerhalb unserer Bürozeiten zu einem Gebrechen, ersuchen wir Sie direkt die auf dem Hausaushang bzw. auf der Plattform genannten Notfallunternehmen zu kontaktieren. Handelt es sich um einen Wasserschaden (Rohrbruch), sollten Sie unbedingt den Hauptwasserhahn in der Wohnung abdrehen um größere Schäden zu verhindern. Dokumentieren Sie den Schaden so gut wie möglich durch Fotos, da diese für die Einreichung bei der Versicherung unabdinglich sind.

Üblicherweise finden Eigentümerversammlungen in einem Turnus von 2 Jahren statt. Auf Wunsch der Eigentümer können diese jedoch auch öfter einberufen werden.

Mieter dürfen grundsätzlich nicht an Eigentümerversammlungen teilnehmen, es sei denn sie wurden von einem Eigentümer bevollmächtigt.

Ein Nutzwertgutachten (auch Parifizierung genannt) ist die Grundlage eines jeden Wohnungseigentumsvertrags und notwendig, um Wohnungseigentum zu begründen. Bei der Nutzwertberechnung wird das Verhältnis der Eigentumsanteile und ein Berechnungsschlüssel bestimmt.

Die Vorausschau gem. §32 WEG soll den WohnungseigentümerInnen einen Überblick über die in absehbarer Zeit notwendigen Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten und die hierfür notwendige Rücklagenansparung sowie die Entwicklung der laufenden Betriebskosten geben.